designkarriere
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Maskenbildner*in

ArbeitsortCastrop-Rauxel
HomeofficeKeine Angabe

Das Westfälische Landestheater e.V. mit Sitz in Castrop-Rauxel (NRW) sucht zur Spielzeit 2027/2028 (Beginn am 19.08.2027)

Das Westfälische Landestheater mit Sitz in Castrop-Rauxel (NRW) versorgt die nichttheatertragenden Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens mit anspruchsvoller Theaterkunst und gastiert darüber hinaus auch in den angrenzenden Bundesländern. Es unterhält die Sparten Schauspiel und Kinder- und Jugendtheater.

Eine*n Maskenbildner*in

Das Westfälische Landestheater mit Sitz in Castrop-Rauxel (NRW) versorgt die nichttheatertragenden Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens mit anspruchsvoller Theaterkunst und gastiert darüber hinaus auch in den angrenzenden Bundesländern. Es unterhält die Sparten Schauspiel und Kinder- und Jugendtheater.

Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig:

  • Vorbereitung und Betreuung des Proben- und Vorstellungsbetriebs im Kinder- und Jugendtheater inkl. Teilnahme an bundesweiten Gastspielfahrten
  • Anfertigung und Instandhaltung von Bärten, Perücken und Haarteilen
  • Mitarbeit an der künstlerischen Konzeption unserer Neuproduktionen
  • Stückbezogene Dokumentationen

Wir bieten:

  • Ein engagiertes und sympathisches Team
  • Ein breites Aufgabenspektrum
  • Einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz
  • Mitsprache bei Arbeits- und Schichtplanung
  • Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Tarif + betriebliche Altersvorsorge
  • Vergünstigte Theaterkarten für Freunde und Familie

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Maskenbildner*in oder vergleichbare Ausbildung oder Studium oder einschlägige Berufserfahrung
  • Fundierte Kenntnisse in allen fachlichen Bereichen
  • Freude an dem Beruf
  • Bereitschaft, zu theaterüblichen Zeiten zu arbeiten
  • Teamfähigkeit aber selbstständiges Arbeiten
  • Belastbarkeit, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein
  • Höfliche Umgangsformen und Gespür für die Bedürfnisse der Künstler*innen

Art der Beschäftigung:

  • Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Normalvertrags Bühne. Daher ist die Beschäftigung grundsätzlich in Vollzeit vorgesehen, kann jedoch auch in Teilzeit besetzt werden

Arbeitgeber

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